Beitrags- und Gebührenordnung des RVZ
§1 Grundsatz
(1) Der Ruder-Verein e.V. Zechlin ist in dieser Ordnung als Verein benannt.
(2) In dieser Ordnung wird die männliche Form verwendet, dies gilt gleichermaßen für die weibliche und diverse Form.
(3) Die Regelungen in dieser Ordnung finden ihre Grundlage im § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 14.02.2015. Sie ist deshalb nicht Bestandteil der Satzung.
(4) Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
(5) Diese Beitrags- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 28.02.2026 in Kraft.
§2 Beitragspflicht
(1) Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.
Er enthält folgende Beiträge:
1. Entgelt für Grundstück, Gebäude mit Neben- und Betriebskosten
2. Entgelt für Versicherungen
3. Entgelt für Gebühren an Verbände
4. Entgelt für Sportruderboote und Ausstattung
5. Turnhallengebühren
(2) Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag wird jährlich zum Jahresbeginn erhoben.
(3) Da Beiträge der Bringepflicht unterliegen, werden Mitglieder die 2 Jahre ihren Beitrag nicht bezahlt haben, 6 Wochen nach der Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen.
(4) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag
(1) Die Höhe des Beitrags und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung legt die zu zahlenden Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum ersten Monat des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§4 Höhe des Beitrags
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
Schüler 5 € pro Monat
Erwachsene über 18 Jahre 8 € pro Monat
Rentner 5 € pro Monat
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Schnupperkurs beitragsfrei
Arbeitsstunden bis zum 75. Lebensjahr 10 Stunden pro Jahr
Nicht geleistete Arbeitsstunden 5 €
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
(4) Erfolgt der Eintritt in den Verein, entsteht die Beitragspflicht ab dem darauffolgenden Monat.
(5) Der Vereinsaustritt ist nur in schriftlicher Form zum Halbjahresende möglich. Die Beitragspflicht endet dann zum Ende des Halbjahrs.
(6) Der Mitgliedsbeitrag gilt personengebunden für Einzelpersonen.
§5 Zahlungsform
(1) Die Mitgliedsbeiträge, Umlagen und sonstige Gebühren sind auf das Konto des Ruder-Verein e.V. Zechlin zu zahlen.
(2) Der Beitrag ist mindestens halbjährlich bis zum 31. März und 30. September auf das Konto des RVZ
IBAN DE 76 1605 0202 1840 0018 83 bei der Sparkasse OPR zu überweisen.
(3) Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren jeweilige Vertreter,
(4) Bei Mahnungen werden zusätzliche Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben.
§6 Nutzung von Sonderangeboten des Vereins
Bei der Nutzung von Sonderangeboten des Vereins werden folgende Gebühren erhoben:
Zeltplatz (eigenes Zelt) pro Person und Nacht 7€
Übernachtung im Bootshaus pro Person und Nacht 7€
Kurbeitrag (entsprechend städtischer Vorgabe ) 1,90 € pro Nacht für Gäste ab 18 Jahre
Miete für Ruderboote pro Tag Vierer 25,00 €
Zweier 15,00 €
Tagesgäste 5 € pro Tag
Clubraummiete (Mitglieder des RV e.V. Zechlin) 50 € + Energiekosten
Clubraummiete (Nichtmitglieder) 100 €+ Energiekosten
Ablage von Booten, sowie Nutzung des Rastplatzes 5 € pro Boot
